Das Gebiet außerhalb der so beschriebenen Hofmark (u.a. Spitz- und Jackermühle ) gehörte in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Landesfürsten in Neuburg. Die Verwaltung oblag dem Landrichter zu Graisbach/Monheim. Die komplizierten Machtverhältnisse führten zu häufigen juristischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Herrschaftsträgern, die schließlich auch Anlass zur Neufassung der "Wolferstattischen Ehehaft" von 1571 waren

Unter der Herrschaft des Domkapitels von Eichstätt

Wappen des Domstifts
Inschrift am oberen Wappenrand

C onventusC apitulI
E cclesiae E ystettensis

d.h.
Der Konvent des Kapitels der Kirche von Eichstätt

Bereits im 12. Jahrhundert hatte das Domkapitel Eichstätt hier umfangreiche Besitzungen, u.a. den Meierhof. Durch Kauf, Tausch und Schenkungen konnte es seine grundherrschaftliche Präsenz kontinuierlich ausbauen und seine dominierende Stellung gegenüber mitkonkurrierenden Herrschaften behaupten. Nach dem wirtschaftlichen Niedergang der Truhendingen ( Altentrüdingen ) zu Beginn des 14. Jahrhunderts gelangten über die Marschälle von Pappenheim und das Deutschordenshaus wesentliche Herrschaftsrechte wie Vogtei,Dorfgericht und Patronat an das Domkapitel
Damit wurde Wolferstadt zu einer domkapitelschen Hofmark, einem weitgehend autonomen Bezirk, in welchem die Domherren zu Eichstätt das Sagen hatten. Deren Machtbefugnisse beschränkten sich allerdings auf den engeren Ortsbereich, der durch den
Etter (Grenzzaun) vom Umland abgegrenzt war zuzüglich einiger Häuser „außer Etters“, der heutigen „Vorstadt“

In der „Ehehaft der Hofmark zu Wolferstatt“ vom Jahre 1571 heißt es wörtlich

"Erstlich, sovil den Hofmarks pezirk betrifft, soll derselb nicht weither Raichen oder gehen denn wie Jeziger Zeit sich der pezirk des dorfs mit desselben Heüsern, Stedeln und Anstossenden Gertten, so ohne mittel garttenrecht haben, erstrecket, Jedoch daß die Zway Capitlischen güettlein bey der obermihl so weith derselben Hofstett Jetzt Raichen, auch zu obberierter Hofmarks gerichtsbarkait gehörig sein sollen.“

Orts- und Landesherrherrschaft
Gemälde von Ernst Steinacker
Domkapitel - Neuburg


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Ein Blick in die Vergangenheit

Landschaft
Die ersten Siedler
Eine Siedlung der Alemannen?
Pfarrkirche St.Martin
Laurentius-Kapelle
Herrschaft des Domkapitels
Kastenamt Wolferstadt
Das Hofmarkgericht
Der Zehentstadel
Das Ende der domkapitelschen Herrschaft
Von der Hofmark zur politischen Gemeinde